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Beglaubigte Übersetzungen

Eine Beglaubigung oder Beeidigung ist eine Erklärung in Form eines Stempels und Unterschrift durch den ermächtigten Übersetzer. Hierdurch bescheinigen die Übersetzer die korrekte Übertragung des Ausgangstextes in die jeweilige Zielsprache.

In Deutschland werden Übersetzer je nach Bundesland durch die (Ober) Landesgerichte „ermächtigt“ „bestellt“ oder „beeidigt“.

Eine Beglaubigung ist für alle Dokumente nötig, die bei einer Behörde oder einem Amt (auch im Ausland) vorgelegt werden müssen oder auf Anfrage durch einen möglichen neuen Arbeitgeber verlangt werden. Dies gilt auch für die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse.

Hierzu zählen z.B.: Zeugnisse oder Abschlüsse für Bewerbungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Gerichtsurteile, etc.

Bitte beachten Sie, dass wir für Dokumente, die beglaubigt werden sollen, das Originaldokument benötigen.

 

Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage.

 

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